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Insel Rügen
Rügen hat eine fast 580 km lange Küstenlinie. Sie finden hier sowohl feinen Sandstrand, wie auch die Steilküsten mit Kreidefelsen...

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Nordic Walking

Nordic Walking ist eine schonende und gleichzeitig effektive Trainingsform im Freien, die den ganzen Körper einbezieht. Ursprünge des Nordic Walking gehen bis in die 30er Jahre zurück, als es unter der Bezeichnung " Skigang" als Sommertrainingsmethode für Wintersportler bekannt wurde.1997 wurde der Begriff Nordic Walking das erste Mal in Finnland gebraucht und breitet sich seitdem von Skandinavien in viele andere Länder aus. Es ist ein optimales Training für das Herz-Kreislauf-System und stärkt das Immunsystem . Gleichzeitig bringt es Balance zwischen Körper und Geist und macht das Training zum Naturerlebnis. Während Ausdauer und Leistungsfähigkeit gefördert werden, bleibt Zeit zum Abschalten und Stress abbauen. Aufgrund der hohen Muskelbeteiligung (600) und dem daraus folgenden Kalorienverbrauch ist Nordic Walking viel effektiver als Walking ohne Stöcke. Der aktive Einsatz der Stöcke führt zu einer Entlastung der Gelenke und stellt somit ein schonendes Training für alle Altersklassen da.

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Wissenswertes zu Präventionen

§ 20 Prävention und Selbsthilfe

  • Die Krankenkasse soll in der Satzung Leistungen zur primären Prävention vorsehen, die die in den Sätzen 2 und 3 genannten Anforderungen erfüllen. Leistungen zur Primärprävention sollen den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen erbringen. Die Spitzenverbände der Krankenkassen beschließen gemeinsam und einheitlich unter Einbeziehung unabhängigen Sachverstandes prioritäre Handlungsfelder und Kriterien für Leistungen nach Satz 1, insbesondere hinsichtlich Bedarf, Zielgruppen, Zugangswegen, Inhalten und Methodik.

  • Die Krankenkassen können den Arbeitsschutz ergänzende Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung durchführen; Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. Die Krankenkassen arbeiten bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung zusammen und unterrichten diese über die Erkenntnisse, die sie über Zusammenhänge zwischen Erkrankungen und Arbeitsbedingungen gewonnen haben. Ist anzunehmen, dass bei einem Versicherten eine berufsbedingte gesundheitliche Gefährdung oder eine Berufskrankheit vorliegt, hat die Krankenkasse dies unverzüglich den für den Arbeitsschutz zuständigen Stellen und dem Unfallversicherungsträger mitzuteilen.

  • Die Ausgaben der Krankenkasse für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach den Absätzen 1 und 2 sollen insgesamt im Jahr 2000 für jeden ihrer Versicherten einen Betrag von 2,56 € umfassen; sie sind in den Folgejahren entsprechend der prozentualen Veränderung der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs.1 des Vierten Buches anzupassen.

  • Die Krankenkasse soll Selbsthilfegruppen – organisieren und –kontaktstellen fördern, die sich die Prävention oder die Rehabilitation von Versicherten bei einer der im Verzeichnis nach Satz 2 aufgeführten Krankheiten zum Ziel gesetzt haben. Die Spitzenverbände der Krankenkassen beschließen gemeinsam und einheitlich ein Verzeichnis der Krankheitsbilder, bei deren Prävention oder Rehabilitation eine Förderung zulässig ist; sie haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung und Vertreter der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen zu beteiligen. Die Spitzenverbände der Krankenkassen beschließen gemeinsam und einheitlich Grundsätze zu den Inhalten der Förderung der Selbsthilfe; eine über die Projektförderung hinausgehende Förderung der gesundheitsbezogenen Arbeit von Selbsthilfegruppen, -organisationen und –kontaktstellen durch Zuschüsse ist möglich. Die in Satz 2 genannten Vertreter der Selbsthilfe sind zu beteiligen. Die Ausgaben der Krankenkasse für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach Satz 1 sollen insgesamt im Jahr 2000 für jeden ihrer Versicherten einen Betrag von 0,51 € umfassen; sie sind in den Folgejahren entsprechend der prozentualen Veränderung der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 des Vierten Buches anzupassen.

Progressive Muskelrelaxation

Die von dem amerikanischen Arzt und Psychologen Edmund Jacobsen entwickelte Entspannungsform besagt, dass Anspannungen der Muskulatur häufig im direktem Zusammenhang mit innerer Unruhe, Stress und Angstzuständen auftreten. Die Folge sind häufig Herz-Kreislauferkrankungen sowie Magen-Darm-Erkrankungen.

Jacobsen stellte die These auf, dass auch der umgekehrte Fall funktionieren müsste. Durch die Entspannung der Muskulatur wird ein tiefgreifendes körperliches Ruhegefühl und dadurch eine mentale Entspannung erreicht. Psyche und Körper stehen in einer ständigen Wechselbeziehung zueinander.

Das Prinzip der PMR besteht darin, gezielte Muskelgruppen nacheinander deutlich anzuspannen und bewusst wieder zu entspannen. Das daraus resultierende Gefühl der Lockerheit und Entspannung soll verinnerlicht und durch weitere Übungseinheiten verstärkt werden. Somit ist später nur eine Suggestion der Anspannung einzelner Muskelgruppen nötig, um das angenehme Gefühl der Losgelassenheit und Entspannung wahrnehmen zu können.

Indikationen:

Herzinfarktnachfolgebehandlung / zu hoher Blutdruck/ Hyperaktivität/ Migräne/ Essstörungen/ Asthma/ Verstopfungen/ Durchblutungsstörungen/ Schlafstörungen/Konzentrationsstörungen/ Alltagsstress Angstbewältigung

Prävention!